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Auf dieser Seite informieren wir Sie regelmäßig über Termine und wichtige Neuerungen.

Umsatzsteuer:

                                                                                             Regelsteuersatz: 19%

 

Ermäßigter Steuersatz: 7%

 

Pflichtangaben einer Rechnung (Schlagworte):

  1. Namen und Anschrift Leistender / Empfänger
  2. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
  3. Ausstellungsdatum
  4. einmalig vergebene Rechnungsnummer
  5. Menge und handelsübl. Bezeichnung der Leistung
  6. Zeitpunkt von Leistung oder Zahlung bei Anzahlungen
  7. nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt für die Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgeltes
  8. anzuwendender Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder ggf. einen Hinweis auf die Steuerbefreiung
  9. bei steuerpflichtigen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück an Nicht-Unternehmer oder den nichtunternehmerischen Bereich eines Unternehmers: Hinweis auf Aufbewahrungsfrist des Empfängers.

Bei Kleinbetragsrechnungen (Bruttowert bis 150 €) bestehen Erleichterungsvorschriften.

 

Abgabefristen

Stets am 10. (Schonfristen und Feiertage beachten) nach Ablauf

 

  • eines Monats, wenn im Vorjahr die Jahressteuerschuld über 7.500 €
  • eines Monats auf Antrag, wenn Vorsteuerüberschuss im Vorjahr über 7.500 €
  • eines Monats für das Jahr der Neugründung und das folgende Kj.
  • eines Vierteljahres, wenn Jahressteuerschuld im Vorjahr nicht mehr als 7.500 €
  • Auf Antrag nur Jahressteuererklärung, wenn die Steuerschuld für das vorangegangene Kj. nicht mehr als 1.000 €

betragen hat.

  

Termine 2011/2012

                                                                    ohne Frist-                 mit Frist-

                                                                  verlängerung            verlängerung

 

Dezember

2011

10.01.2012

10.02.2012

USt. 1/11

2012

10.02.2012

10.02.2012

Januar

2012

10.02.2012

10.03.2012

Februar

2012

12 03.2012

10.04.2012

März

2012

10.04.2012

10.05.2012

April

2012

10.05.2012

10.06.2012

Mai

2012

11.06.2012

10.07.2012

Juni

2012

10.07.2012

10.08.2012

Juli

2012

10.08.2012

10.09.2012

August

2012

10.09.2012

10.10.2012

September

2012

10.10.2012

10.11.2012

Oktober

2012

10.11.2012

10.12.2012

November

2012

10.12.2012

10.01.2013

Dezember

2012

10.01.2013

10.02.2013

 



    

Für Unternehmer, die die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich abgeben müssen, gilt folgende Übersicht:

 

 

Anmeldungszeitraum

  ohne Frist-               mit Frist-

verlängerung          verlängerung

I. Quartal

2012

10. 04. 2012          10.05.2012

II. Quartal

2012

10. 07. 2012          10.08.2012

III. Quartal

2012

10. 10. 2012          10.11.2012

IV. Quartal

2012

10. 01. 2013          11.02.2013      

 

 

 

 

Wichtige Termine 2011 für den Arbeitgeber in der Übersicht:

 

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

 

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wird, ausgeübt worden ist. Ein verbleibender Restbetrag wird am drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig.

Die Fälligkeit am drittletzten Bankarbeitstag bedeutet, dass an diesem Tag der Betrag auf dem Konto der Krankenkasse gutgeschrieben sein muss. Der Arbeitgeber hat also dafür zu sorgen, dass die Krankenkasse als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbetrag spätestens am Fälligkeitstag im Besitz der geschuldeten Beiträge ist. Ist dies nicht der Fall, sind Säumniszuschläge zu zahlen.

Für die Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ab 1. 1. 2012 ergibt sich hiernach folgende Übersicht:

Monat

Fälligkeitstag (= drittletzter Bankarbeitstag)

Januar

25. 01. 2012

Februar

23. 02. 2012

März

26. 03. 2012

April

24. 04. 2012

Mai

24. 05. 2012

Juni

25. 06. 2012

Juli

25. 07. 2012

August

27. 08. 2012

September

24. 09. 2012

Oktober

24. 10. 2012

November

26. 11. 2012

Dezember

19. 12. 2012

 

 Abführung und Anmeldung der Lohnsteuer

 

Im Gegensatz zu den Sozialversicherungsbeiträgen, die stets monatlich abgeführt werden müssen, ist der Zeitraum, für den die Lohnsteuer beim Finanzamt angemeldet und abgeführt werden muss - je nach Höhe der im Vorjahr angemeldeten Lohnsteuer -, entweder der Monat, das Vierteljahr oder das Kalenderjahr. Der für die Lohnsteuer geltende Anmeldungszeitraum ist auch für die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag maßgebend. Im Einzelnen gilt fürfolgende Regelung:

o    Anmeldungszeitraum ist der Monat, wenn die abzuführende Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 4000 € betragen hat,

o    Anmeldungszeitraum ist das Vierteljahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr zwar nicht mehr als 4000 €, aber mehr als 1000 € betragen hat,

o    Anmeldungszeitraum ist das Kalenderjahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 1000 € betragen hat.

Der für den Anmeldungszeitraum (Monat, Vierteljahr oder Jahr) maßgebende Betrag der im Vorjahr abgeführten Lohnsteuer ist die Summe aller im Vorjahr angemeldeten Lohnsteuerbeträge, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Hiernach ergibt sich für die fristgerechte Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung die nachfolgende Übersicht.

 

Anmeldungszeitraum

Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist

Januar

2012

am 10. 02. 2012

Februar

2012

am 12. 03. 2012

März

2012

am 10. 04. 2012

April

2012

am 10. 05. 2012

Mai

2012

am 11. 06. 2012

Juni

2012

am 10. 07. 2012

Juli

2012

am 10. 08. 2012

August

2012

am 10. 09. 2012

September

2012

am 10. 10. 2012

Oktober

2012

am 12. 11. 2012

November

2012

am 10. 12. 2012

Dezember

2012

am 10. 01. 2013

 

Für Arbeitgeber, die die Lohnsteuer-Anmeldung vierteljährlich abgeben müssen, gilt folgende Übersicht:

 

Anmeldungszeitraum

Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist

I. Quartal

2012

am 10. 04. 2012

II. Quartal

2012

am 10. 07. 2012

III. Quartal

2012

am 10. 10. 2012

IV. Quartal

2012

am 10. 01. 2013